Seit Jahren versuchen wir gemeinsam mit Tierschutzorganisationen, etablierten Tierrettungen und vielen ehrenamtlich engagierten Privatpersonen den Betrieb einer Tierrettung in Niederösterreich zu ermöglichen, um schwer verletzten oder schwer erkrankten Haus- und Wildtieren rasch und unbürokratisch helfen zu können. Mit teils haarsträubenden „Begründungen“ werden diese Bemühungen von der niederösterreichischen Landesregierung aber nach wie vor konsequent abgeblockt.
weiterer, massiver Rückschlag für den Tierschutz in Niederösterreich
In einem „Leitfaden für den Umgang mit geschützten Tieren“ werden die niederösterreichischen Polizistinnen und Polizisten angewiesen, verletzte Wildtiere (insbesondere die geschützten Arten Biber und Fischotter) sich selbst zu überlassen, wenn sie verletzt sind und Hilfe brauchen. „Eine Verbringung von verletzten Tieren zu Tierärzten, Auffangstationen oder Pflegeeinrichtungen [ist] verboten“. Dies mit der Begründung, dass diese Stellen „mit einer fachgerechten, aufwendigen Pflege sehr vieler Tiere rasch überfordert sind.“ und weiter, dass das „Sterben von Tieren in freier Wildbahn […] ein völlig natürlicher Prozess“ ist.
neue Klasse von Empathielosigkeit gegenüber fühlenden Lebewesen
Das die verantwortliche Tierschutz-Landesrätin Susanne Rosenkranz (FPÖ) unsere Bemühungen für eine Tierrettung nicht unterstütz und stattdessen konsequent darauf verweist, dass bei einem verletzten oder offensichtlich erkrankten Tier ein Jäger zu rufen ist, der dieses dann erschießt – pardon „erlöst“ – wissen wir mittlerweile leider nur allzu gut. Dass nun aber ein Schreiben – offenbar aus dem Ressort „Naturschutz“ der niederösterreichischen Landesregierung – auf mehr als drei Seiten ausführt, wie ein Tier mit der üblichen Polizei-Dienstwaffe korrekt zu erschießen ist und den Beamtinnen und Beamten der Polizei Niederösterreich jedwede andere Hilfeleistung für die Tiere verbietet, ist aber eine ganz neue Klasse von Empathielosigkeit gegenüber fühlenden Lebewesen.
Das ist nicht nur aus Sicht des Tierschutzes und des Bemühens, verletzten oder erkrankten Tieren rasch und kompetent zu helfen, vollkommen unverständlich, es wird auch allen engagierten Tierärztinnen und Tierärzten sowie allen – in der Regel ehrenamtlich tätigen – Tierschützerinnen und Tierschützern, als auch den Tierschutz-Organisationen, die teils seit über hundert Jahren Tieren helfen, unterstellt, fachlich vollkommen inkompetent zu sein.
Den Polizistinnen und Polizisten, die trotz aller widriger Umstände einem Tier bestmöglich helfen wollen, wird von der niederösterreichischen Landesregierung die oft überlebensnotwendige Unterstützung verboten. Statt helfen zu können, wird die Polizei dazu gezwungen das Tier – oft vermeidbarem – Leid auszusetzen.





