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verletzter Biber der im Tiermedizinischen Zentrum Teesdorf versorgt wird

Ein weiterer Schlag in das Gesicht aller Tierfreunde in Niederösterreich!

Seit Jahren versuchen wir gemeinsam mit Tierschutzorganisationen, etablierten Tierrettungen und vielen ehrenamtlich engagierten Privatpersonen den Betrieb einer Tierrettung in Niederösterreich zu ermöglichen, um schwer verletzten oder schwer erkrankten Haus- und Wildtieren rasch und unbürokratisch helfen zu können. Mit teils haarsträubenden „Begründungen“ werden diese Bemühungen von der niederösterreichischen Landesregierung aber nach wie vor konsequent abgeblockt.

Weiterer, massiver Rückschlag für den Tierschutz in Niederösterreich

In einem „Leitfaden für den Umgang mit geschützten Tieren“ werden die niederösterreichischen Polizistinnen und Polizisten angewiesen, verletzte Wildtiere (insbesondere die geschützten Arten Biber und Fischotter) sich selbst zu überlassen, wenn sie verletzt sind und Hilfe brauchen. „Eine Verbringung von verletzten Tieren zu Tierärzten, Auffangstationen oder Pflegeeinrichtungen [ist] verboten“. Dies mit der Begründung, dass diese Stellen „mit einer fachgerechten, aufwendigen Pflege sehr vieler Tiere rasch überfordert sind.“ und weiter, dass das „Sterben von Tieren in freier Wildbahn […] ein völlig natürlicher Prozess“ ist.Neue Klasse von Empathielosigkeit gegenüber fühlenden Lebewesen

Das die verantwortliche Tierschutz-Landesrätin Susanne Rosenkranz (FPÖ) unsere Bemühungen für eine Tierrettung nicht unterstütz und stattdessen konsequent darauf verweist, dass bei einem verletzten oder offensichtlich erkrankten Tier ein Jäger zu rufen ist, der dieses dann erschießt – pardon „erlöst“ – wissen wir mittlerweile leider nur allzu gut. Dass nun aber ein Schreiben – offenbar aus dem Ressort „Naturschutz“ der niederösterreichischen Landesregierung – auf mehr als drei Seiten ausführt, wie ein Tier mit der üblichen Polizei-Dienstwaffe korrekt zu erschießen ist und den Beamtinnen und Beamten der Polizei Niederösterreich jedwede andere Hilfeleistung für die Tiere verbietet, ist aber eine ganz neue Klasse von Empathielosigkeit gegenüber fühlenden Lebewesen.

Das ist nicht nur aus Sicht des Tierschutzes und des Bemühens, verletzten oder erkrankten Tieren rasch und kompetent zu helfen, vollkommen unverständlich, es wird auch allen engagierten Tierärztinnen und Tierärzten sowie allen – in der Regel ehrenamtlich tätigen – Tierschützerinnen und Tierschützern, als auch den Tierschutz-Organisationen, die teils seit über hundert Jahren Tieren helfen, unterstellt, fachlich vollkommen inkompetent zu sein.

Den Polizistinnen und Polizisten, die trotz aller widriger Umstände einem Tier bestmöglich helfen wollen, wird von der niederösterreichischen Landesregierung die oft überlebensnotwendige Unterstützung verboten. Statt helfen zu können, wird die Polizei dazu gezwungen das Tier – oft vermeidbarem – Leid auszusetzen.

Medienberichte und Kommentare

Krone vom 14.5.26
Mein Bezirk vom 15.5.26
Krone vom 20.5.26

Da uns viele Kommentare – vor allem von Menschen, die weder von der Materie noch von der täglichen Praxis eine Ahnung haben, erreicht haben, hier ein paar wichtige Hintergrund-Informationen:

  • Im Artikel von der Krone vom 14.5.26 heißt es „Seitens der Exekutive heißt es dazu nur kurz, dass die Beamten ohnehin regelmäßig die Tierrettung kontaktieren.“: Dazu ist anzumerken, dass die Beamten in aller Regel ihr möglichstes tun und selbstständig versuchen, geeignete Tierärzte oder Wildtierstationen zu erreichen und ein sinnvolles weiteres Vorgehen abzustimmen. Die Aussage, dass die Beamten regelmäßig die Tierrettung kontaktieren, kann jedoch nicht stimmen, weil das Land Niederösterreich den Aufbau einer Tierrettung – die in solchen Fällen tatsächlich helfen könnte und das in anderen Bundesländern auch schon sehr tut! – nach wie vor aktiv verhindert. Siehe dazu z.B. Tierrettung für Niederösterreich wurde mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS abgelehnt oder wieder musste ein Hund sterben, weil Niederösterreich eine Tierrettung verhindert, etc.
  • Viele Menschen können leider nicht zwischen verschieden schweren Verletzungen unterscheiden und meinen, dass es immer besser für das Tier wäre, es sofort zu erschießen: In Fällen schwerer Verletzungen, die eine erfolgreiche Genesung und Wiederauswilderung verunmöglichen, wird ein rasches Erlösen des Tieres durchaus indiziert sein (auch das könnte ein Tier-Notarzt mittels Euthanasie tierschonender als ein Jäger oder Polizist mit der Waffe). Viele Wildtiere sterben aber qualvoll an Verletzungen, die von Tierärzten einfach und mit sehr hoher Erfolgschance behandelt werden könnten und wo die Tiere nach ihrer Genesung wieder erfolgreich ausgewildert werden könnten.
    Beispiel Schnittverletzung: eine große, klaffende Wunde ist für ein Wildtier meist tödlich, da sich die Wunde infizieren und das Tier mit hoher Wahrscheinlichkeit daran zu Grunde gehen wird. Solche Wunden können vom Tierarzt fachmännisch gereinigt und genäht werden. Das Tier verbringt dann einige Zeit unter Medikation und Wundpflege in einer geeigneten Wildtier-Station, in der der menschliche Kontakt so weit als möglich minimiert wird und wird dann am Fundort wieder ausgewildert.
    Weiteres Beispiel: Wir hatten einen Fall wo ein junger Rehbock in einem Wildzaun hängen geblieben ist. Die Feuerwehr war bereits verständigt und am Weg. Der Jäger war leider schneller und hat den jungen Bock sofort erschossen. Der Bock hatte keinerlei relevante Verletzungen. Die Feuerwehr hätte einfach einen Draht durchgeschnitten und der Bock wäre sofort wieder in die Freiheit entlassen worden.
    Solche Beispiele, wo der Einsatz der Waffe einfach nur eine erfolgreiche Wiederauswilderung verhindert hat, haben wir in den letzten Jahren zahlreiche sammeln müssen…
  • Kosten: ja, die Kosten für solche Versorgungen tragen IMMER die Tierärzte und/oder die Tierschutzorganisationen. Möglich ist das durch Spenden und Mitgliedsbeiträge.
    Die Kosten werden NIEMALS vom Land, Bund oder den Jägern getragen.
    Wir haben noch NIEMALS der Polizei oder der Feuerwehr irgendwelche Kosten für die Versorgung von verletzten Tieren in Rechnung gestellt, die sie uns gebracht haben!

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Die TPLO (tibia plateau leveling osteotomy) ist eine chirurgische Anpassung der Gelenkfläche des Schienbeinknochens nach einem Riss des vorderen...

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