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verletzter Biber, der entsprechend der Anweisung der Abteilung "Naturschutz" des Landes NÖ von der Polizei erschossen werden soll - KL-generiert

offener Brief an die Landesregierung NÖ

Da es auf den skandalösen „Tötungs-Leitfaden“ der Ende 2025 von der Abteilung „Naturschutz“ des Landes NÖ erstellt wurde, von den Verantwortlichen bisher keine angemessene Reaktion gegeben hat und – wie auch bei den anderen wichtigen Tierschutz-Themen „Tierrettung“ oder „Streuner-Kastration“ – immer nur nichtssagende Standard-Floskeln vom Team rund um die verantwortliche Tierschutz-Landesrätin Susanne Rosenkranz kommen, haben wir beschlossen, einen offenen Brief zu verfassen, der heute der Abteilung „Naturschutz“ sowie Vertretern der Medien und zahlreichen Tierfreunden übermittelt wurde.

Tierschutz-Landesrätin verbietet der Polizei verletzten Wildtieren zu helfen

Wie bereits berichtet, wird in dem „Leitfaden für den Umgang mit geschützten Tieren“, welcher am 22.09.2025 von der Abteilung „Naturschutz“ an die Landespolizeidirektion Niederösterreich übermittelt wurde, den PolizistInnen verboten, verletzte Wildtiere zu einem Tierarzt oder in eine geeignete Wildtier-Station zu bringen. Stattdessen wird erklärt, wie das Tier mit der Dienstwaffe vor Ort hinzurichten ist.

Offener Brief zum Umgang mit verletzten oder erkrankten Wildtieren in Niederösterreich

offizieller „Leitfaden für den Umgang mit geschützten Tieren (Biber/Fischotter)“ der niederösterreichischen Landesregierung

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